Diese würde den Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens in der Regel sprengen. 4. 4.1. Das Erfordernis der (positiven) Standortgebundenheit bedeutet in Fällen wie dem vorliegenden eine Reduktion auf das Notwendige und eine Optimierung der Standorte ausserhalb der Bauzone. Es ist dabei anzustreben, mittels frühzeitiger räumlicher Koordination zwischen allen Beteiligten unter Federführung der Kantone die Anzahl der Antennenstandorte möglichst niedrig zu halten und die Anlagen optimal in die Landschaft einzupassen. Soweit möglich sollen bestehende Antennenstandorte genutzt werden.