Erschwerend kommt im vorliegenden Falle dazu, dass es sich um einen reinen Publikumsbetrieb mit sehr eingeschränkter Beaufsichtigung handelt. Zwar ist "in der ersten Phase (...) geplant, dass immer jemand vor Ort ist", und später soll "im Drei- bis Vierstundentakt kontrolliert" werden, doch hat dies offenbar primär damit zu tun, dass die Bezahlung mit Kassenautomaten erfolgt und man für einen reibungslosen Ablauf sorgen will. Bei einem "herkömmlichen" Gewerbebetrieb dagegen unterstehen die Mitarbeiter, Kunden usw. einer Hausordnung, die jederzeit durchgesetzt werden kann. In Bezug auf die Immissionsintensität ist dieser Gesichtspunkt nicht ohne Bedeutung.