Übung Akzeptanz geniesst. Diese Deutung überzeugt das Verwaltungsgericht mehr als eine "objektiv-zeitgemässe, dynamische" Auslegungsmethode, deren sich der Regierungsrat bedient; dem steht namentlich entgegen, dass mit dem Begriff des "Herkömmlichen" zweifellos eine gewisse Tradition angesprochen wird. Auch kann nicht entscheidend sein, "ob sich der zu beurteilende Betrieb aufgrund seiner Dimensionierung und Nutzungsart optisch und funktional in die betreffende Zone bzw. den Zonenabschnitt eingliedert"; nach dem normalen Sprachgebrauch kann der Ausdruck "herkömmlich" nicht derart kleinräumig verstanden werden.