es sind in dieser Bestimmung Elemente enthalten, welche die Nutzungsstruktur der Zone WG 2 als einer gemischten Zone definieren (vorne Erw. c). Auch dem Regierungsrat ist im Übrigen nicht entgangen, dass mit Begriffen wie "herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetrieb" bestimmte Nutzungsarten oder bestimmte Arten und Typen von Gewerben und deren ortsbauliche Eingliederung in die betreffende Zone beschrieben werden, was die selbständige Bedeutung derartiger Normen indiziert.