Die verkehrsmässige Erschliessung erfolgt westlich der Anlage über die bestehende Einmündung in die Bahnhofstrasse und über den Gartenweg. 2. a) Die Parzelle Nr. 678 liegt gemäss dem Bauzonenplan der Gemeinde Dintikon vom 30. Mai / 28. Oktober 1997 in der Wohnund Gewerbezone 2 Geschosse (WG 2). Diese Zone ist für Wohnen und Gewerbe gemäss § 25 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Dintikon (BNO, mit den gleichen Beschluss- und Genehmigungsdaten wie der Zonenplan) bestimmt (§ 11 BNO).