1. Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, auf der Parzelle Nr. 678 eine Selbstbedienungs-Autowaschanlage für Personenwagen zu erstellen. Geplant sind eine automatische Portal-Waschanlage mit Trocknungsanlage (2 Waschstrassen), 4 überdeckte Handwaschplätze sowie eine überdeckte und eine offene Staubsaugeranlage mit je 4 Plätzen. Beim Waschvorgang sind die Tore der Portal-Waschanlage geschlossen. Zum Nachtrocknen sind 4 offene Parkplätze vorgesehen. Auf der Nordost- und Nordwestseite ist die Anlage eingewandet bzw. mit verglasten Fassaden versehen. Projektiert ist ferner ein mit Schotterrasen versehener Ausstellungsplatz für 4 bis 6 Neuwagen.