Aus den dargelegten Gründen - und auch vom normalen Sprachgebrauch her - bleibt auch die Verwendung des Begriffs "Eindolung" in den angefochtenen Gewässernutzungsbewilligungen vom 28. Mai 2002 problematisch. b) Der Regierungsrat stellt fest, es sei in Fällen wie dem vorliegenden nicht das Ziel, möglichst viele Einnahmen zu generieren, sondern es gehe primär um die Regelung der Frage, wer den Nutzen und die Verantwortung für den Unterhalt der Bachleitung und des 2005 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 143