33 Interkantonale Steuerausscheidung. - Kommt die Veranlagungsbehörde zum Schluss, die bisherige interkantonale Steuerausscheidung sei unzutreffend, und will sie diese demgemäss zu ihren Gunsten abändern, muss sie dies mit der Hauptveranlagung auf den Beginn einer Steuerperiode tun.