bestand gemäss unseren Angaben genügend ergänzt worden ist. Wir bitten Sie deshalb, die eingereichten Dokumente voll zu akzeptieren. ... Die gesamten Kreditoren müssen höher sein als sie ausgewiesen sind. Wir bitten Sie, diese Möglichkeiten noch zu berücksichtigen. ... Ich bin bereit, jederzeit meine Buchhaltung offen zu legen und sie durch Ihre Stellen begutachten zu lassen." Mit Schreiben vom 2. April 2003 beanstandete das GStA, dass das Manko gemäss Vermögensvergleichsrechnung immer noch nicht einleuchtend erklärt sei, und wies wiederum auf den Beweismittelausschluss im Rekursund Beschwerdeverfahren hin.