29 Einkommenssteuer für selbstständige Anstalten des Kantons (§ 159 Abs. 1 StG). - Die Ablieferung der AGVA an den Staat (§ 34a GebVG) stellt keine Ausschüttung für betriebsfremde Zwecke dar und ist nicht steuerpflichtig. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 16. November 2005 in Sachen Gemeinderat X. gegen Steuerrekursgericht und AGVA. Aus den Erwägungen