werde in einem bestimmten Geschäftsjahr ein Verlust ausgewiesen, sei eine Mindeststeuer unzulässig. 5.1.2. In einem Entscheid aus dem Jahre 1988 (ASA 58/1989- 90, S. 58 ff.) hat sich das Bundesgericht ausführlich mit der Frage befasst, ob eine Minimalsteuer auf dem Grundeigentum verfassungswidrig sei, und dabei zum Argument, diese sei mit dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unvereinbar und verstosse daher gegen Art. 4 der Bundesverfassung [aBV] vom 29. Mai 1974, ausgeführt (S. 63): "Wo unter den Aktiven einer Kapitalgesellschaft Grundstücke von besonderer Bedeutung sind, wie namentlich bei einer Immobiliengesellschaft