51 f. WEG. Es fällt daher weder eine vollständige noch eine teilweise Ausnahme von der Mindeststeuer auf Grundstücken in Betracht. 4.2.1.1. Die Zuschläge gemäss § 90 lit. a und b StG erfolgen "auf der einfachen Kantonssteuer vom steuerbaren Reingewinn und Eigenkapital". Was die einfache (100%ige) Kantonssteuer ist, wird in § 2 Abs. 1 StG definiert, nämlich die im ersten und zweiten Teil des Gesetzes festgelegten Einkommens-, Vermögens- und Grundsteuern "sowie die im dritten Teil festgelegten Gewinn- und Kapitalsteuern".