Die Buchwerte dürften im Durchschnitt tendenziell höher liegen als die Steuerwerte nach § 50, doch ist durchaus vertretbar, dass die ordentlich besteuerten Gesellschaften etwas stärker belastet werden als die gemeinnützigen Institutionen. Eine Mindeststeuer von 2 %o bringt auf der Basis der Buchwerte schätzungsweise einen Ertrag von rund 2,5 Mio. Franken. ... Die Mindeststeuer tritt an die Stelle der Gewinn- und Kapitalsteuer, wenn sie die auf Reingewinn und Eigenkapital geschuldeten Steuern übertrifft. ..." Der vorgeschlagene § 86a wurde unter Herabsetzung des Steuersatzes auf 1,5 %o und mit einer textlichen Verbesserung zum jetzigen § 89 StG. 1.2.