... Die Grundsteuer soll einfach ausgestaltet sein. Als Vorlage könnte die Grundsteuer der juristischen Personen mit besonderen Zwecken dienen, welche auf den Steuerwerten basieren. Da für die Liegenschaften von ordentlich besteuerten juristischen Personen keine Steuerwerte existieren, wird hier auf die Buchwerte abgestellt. 110 Verwaltungsgericht 2005