Rat schlug der Regierungsrat einen neuen § 86a "Mindeststeuer auf Grundstücken" vor (vgl. dazu Botschaft des Regierungsrats zur Totalrevision des aargauischen Steuergesetzes [Bericht und Entwurf zur 2. Beratung] vom 19. August 1998, S. 48 f.). Zur Begründung wurde ausgeführt: "Seit Jahren entrichten die grossen Versicherungsgesellschaften ohne Sitz und Betriebsstätte im Kanton äusserst bescheidene, den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht angemessene Steuern. ... Die Mehrheit der Kantone kennt deshalb eine Mindeststeuer auf Grundeigentum, um zumindest ein minimales Steuersubstrat sicherzustellen. ... Die Grundsteuer soll einfach ausgestaltet sein.