28 Mindeststeuer auf Grundstücken (§ 89 StG). - Die Regelung stellt eine genügende gesetzliche Grundlage dar und ist verfassungsmässig (Erw. 1, 5). - Die Steuer beträgt 1,5 %o des Buchwerts der Grundstücke, ohne Zuschläge (Erw. 4.2). - Miethäuser einer Immobiliengesellschaft gelten nicht als Betriebsgrundstücke (Erw. 3). - Die Ausnahme betreffend WEG gilt für Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnbaues, nicht aber - hier nur bezogen auf einzelne Grundstücke - bei anderen Organisationen (Erw. 4.1).