3.2.1. § 1 des grossrätlichen Dekretes über die Anpassung der Eigenmietwerte auf den 1. Januar 1997 (SAR 651.130) vom 24. September 1996 bestimmt: "Die bisher geltenden, auf der Basis der Neuschätzung per 1. Januar 1989 verfügten Eigenmietwerte selbstbewohnter Liegenschaften im Kanton Aargau werden um 45 % erhöht." 3.2.2. Abweichend von der Ansicht des KStA und der Gemeindesteuerkommission hat das Steuerrekursgericht die Erhöhung um 45 % angewendet.