2005 Abgaben 101 II. Abgaben 25 Kostenauflage für den Einsatz der Feuerwehr bei Unglücksfällen (§ 6a FwG). - Nur die notwendigen Kosten des Einsatzes dürfen bei der geborgenen Person erhoben werden, nicht aber die Kosten zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Juli 2005 in Sachen Einwohnergemeinde R. gegen Regierungsrat und P.F. Aus den Erwägungen