Auch solche therapeutischen Massnahmen bietet das öffentliche Schulwesen an (§ 59 SchulG i.V.m. Dekret über die psychologischen und ärztlichen Schuldienste vom 29. April 1986 [SAR 405.110]). Die entsprechenden Feststellungen in den erwähnten Berichten bestätigen sodann im Wesentlichen auch die Beurteilung von Lehrperson, PSD und Schulpflege. (…) Dass es nach Einschätzung der Kläger wünschenswert war, dass X in der "Talenta"-Klasse geschult wird, ist für das Verwaltungsgericht nachvollziehbar und verständlich. Die Entscheidung für den Besuch des FG Basel erscheint auch im Interesse von X richtig.