(Abs. 3). Gesetzlich vorgesehene Massnahmen bei Hochbegabung sind demnach nebst der Förderung im ordentlichen Unterricht entweder das Überspringen von Klassen oder individuelle und ergänzende Förderungsmassnahmen im Einzelfall. Mit dem Thema Hochbegabung und deren Förderung setzt sich auch das „Dossier Unterricht, Begabungsförderung in der Volksschule“ auseinander. Dessen Teil 1 befasst sich insbesondere mit den Definitionen und Modellen besonderer Begabungen bzw. Hochbegabung, mit der Häufigkeit von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen sowie den Voraussetzungen zur Begabungsförderung.