2. (Zusammenfassung der Rechtsprechung; vgl. AGVE 2003, S. 95 f.; 2001, S. 155 ff.) 3.1. (…) 3.2.1. Das Schulgesetz des Kantons Aargau bestimmt, dass Schüler mit besonderen Begabungen, die durch den ordentlichen Unterricht nicht genügend gefördert werden können und für die das Überspringen von Klassen nicht angezeigt ist, in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung gefördert werden können (§ 15 Abs. 4 SchulG).