Der Kanton Aargau erneuerte 1999/2000 die Kantonsstrasse K. Die Kantonspolizei Aargau verfügte in diesem Zusammenhang am 11. Oktober 1999 für acht Monate ab dem 25. Oktober 1999 auf der K. in der Gemeinde B. im Baustellenbereich ein allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen; die Strasse war ab dem 15. Juni 2000 wieder durchgehend befahrbar. Der Gesuchsteller betrieb zu dieser Zeit ein Gastwirtschaftsund Beherbergungsunternehmen in B. Mit Schreiben vom 22. September 2000 stellte er den Antrag auf Erwerbsausfallentschädigung infolge massiver Umsatzeinbussen. Aus den Erwägungen