95 Formelle Enteignung; nachträgliches Begehren (§ 155 BauG) - Zulässige Berufung auf § 155 Abs. 1 lit. c BauG, wenn die Strassensperrung aufgrund der Projektauflage nicht absehbar war (Erw. 2.1. ff.). - Ablauf der sechsmonatigen Verwirkungsfrist für nachträgliche Begehren (Erw. 2.3.1. ff.). - Faktische Interessen als Schutzobjekte der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (obiter dictum; Erw. 4.3. ff.). Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 13. Januar 2004 in Sachen R. gegen Kanton Aargau. Sachverhalt