2004 Verwaltungsrechtspflege 331 III. Verwaltungsrechtspflege 94 Verlegung der Verfahrenskosten - Praxisänderung: Bei Gutheissung in geringem Umfang (weniger als 10%) werden die Verfahrenskosten grundsätzlich dem mehrheitlich Unterliegenden vollständig auferlegt. Aus einem Entscheid der Landwirtschaftlichen Rekurskommission vom 20. August 2004 in Sachen B. gegen Finanzdepartement (Abteilung Landwirtschaft). Aus den Erwägungen