, N. 2693 ff.). Dem Erfordernis der gesetzlichen Grundlage kommt im Bereich des Abgaberechts die Bedeutung eines verfassungsmässigen Rechts zu (BGE 124 I 218; Häfelin/Müller, a.a.O., N. 2693). 2.2.1. § 28 LwG-AG lautete in der bis 31. Dezember 1996 geltenden Fassung (aLwG-AG): "Die Gemeinden übernehmen die subventionierten gemeinschaftlichen Bodenverbesserungswerke zu Eigentum und Unterhalt. 2004 Güterregulierung 329