2004 Güterregulierung 327 zu Lasten der Parzelle X wegberechtigt, was den direkten Zugang zur (....)-Strasse ermöglichte. Dies wird im Übrigen in der Einsprache der Erbengemeinschaft G. bestätigt, in welcher ausgeführt wurde, dass entlang der nördlichen und östlichen Fassade des Gebäudes Nr. X.1 auf Parzelle X bereits ein Wegrecht zu Gunsten der Güterregulierungsparzelle C besteht und auf den Grundbuchauszug der Parzelle X verwiesen wurde, der unter "Dienstbarkeiten und Grundlasten" unter anderem: "Last: Fahrwegrecht z.G. (...)" aufführt (...). 3.3.2.