dabei spielt es keine Rolle, ob das dienstbarkeitsberechtigte Grundstück ausser- oder innerhalb des Perimeters liegt. Dasselbe muss gelten, wenn das dienstbarkeitsbelastete Grundstück ausserhalb, das dienstbarkeitsberechtigte Grundstück innerhalb des Perimeters liegt (vgl. Erw. 5. des erwähnten Bundesgerichtsentscheids). (...) 93 Legalitätsprinzip; Unterhaltsbeitrag für Meliorationswerke (i.c. Flurwege) - Die Erhebung von Unterhaltsbeiträgen erfordert ein Gesetz im formellen Sinn; der Gemeinderat ist nicht befugt, direkt gestützt auf Art. 28 LwG-AG zu legiferieren bzw. Unterhaltsbeiträge zu erheben.