3.3.2. Im aufgelegenen Verzeichnis der alten Dienstbarkeiten vom 30. August 2000 wurde das oben erwähnte Fahrwegrecht auf der Altparzelle Z jedoch nicht aufgeführt, ebenso wenig im Dienstbarkeitenblatt vom 12. November 2001 (...). Offenbar liegt hier ein Versehen vor. Der Umstand, dass die bisher belastete Parzelle X ausserhalb des Regulierungsperimeters liegt, führt jedenfalls nicht dazu, dass diese Dienstbarkeit im Güterregulierungsverfahren nicht zu beachten ist.