92 Dienstbarkeiten - Selbst wenn das dienstbarkeitsbelastete Grundstück ausserhalb und nur das dienstbarkeitsberechtigte Grundstück innerhalb des Perimeters liegt, ist im Güterregulierungsverfahren und nicht auf dem Zivilweg zu prüfen, ob ein Bedürfnis nach Errichtung einer Dienstbarkeit vorliegt oder eine vorher bestehende Dienstbarkeit aufzuheben bzw. nicht neu zu errichten ist. Aus einem Entscheid der Landwirtschaftlichen Rekurskommission vom 25. März 2004 in Sachen Erbengemeinschaft K. gegen Bodenverbesserungsgenossenschaft (BVG) X. Aus den Erwägungen