Diese Voraussetzung ist vorliegend nicht gegeben. Das Kriterium "Bauerwartung" spielt bei der Neuzuteilungsabwägung grundsätzlich keine Rolle und ist somit entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer nicht zu berücksichtigen. (...) 91 Neuzuteilung - Rechtliche und tatsächliche Veränderungen unterliegen der Bewilligung durch die Ausführungskommission; Veränderungen während des Beschwerdeverfahrens sind von der Landwirtschaftlichen Rekurskommission zu berücksichtigen. Aus einem Entscheid der Landwirtschaftlichen Rekurskommission vom 25. März 2004 in Sachen G. gegen Bodenverbesserungsgenossenschaft (BVG) X.