2004 Güterregulierung 323 II. Güterregulierung 90 Neuzuteilung - Landwirtschaftsland angrenzend an Bauzone; sog. Bauerwartungsland. Massgebend ist grundsätzlich die aktuelle Rechtslage; die künftige Rechtslage, d.h. Zonierung, ist nur massgebend, falls eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Änderung in naher Zukunft besteht. Aus einem Entscheid der Landwirtschaftlichen Rekurskommission vom 25. März 2004 in Sachen Erbengemeinschaft Z. gegen Bodenverbesserungsgenossenschaft (BVG) X. Aus den Erwägungen