gar eine Formalie. Ein Abzug nach § 8 AnwT war somit nach dem Gesagten (vorne Erw. bb) nicht rechtmässig. Steuerrekursgericht 2004 Kantonale Steuern 289 I. Kantonale Steuern A. Gesetz über die Steuern auf Einkommen, Vermögen, Grundstückgewinnen, Erbschaften und Schenkungen (aStG) vom 13. Dezember 1983