2004 Verwaltungsrechtspflege 275 a.a.O., § 38 N 130 mit Hinweisen). Mangels Legitimation ist somit auf die Rüge der Rechtsverzögerung nicht einzutreten. 71 Besetzung des Gerichts. - Die Mitwirkung des Instruktionsrichters beim Endentscheid ist üblich, aber nicht unerlässlich. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 16. Dezember 2004 in Sachen P.B. gegen Steuerrekursgericht. Aus den Erwägungen