Die Entscheide werden in der Besetzung mit 3 oder 5 Richtern und einem Gerichtsschreiber gefällt (§ 167 Abs. 1 StG; § 57 Abs. 3 GOG). Mit Beschluss des Grossen Rates vom 25. Februar 2003 wurde das Pensum des Präsidenten H.J. Müllhaupt auf dessen Antrag von 100 % auf 80 % reduziert; gleichzeitig wurde U. Michel mit einem Pensum von 20 % als Präsident II des Steuerrekursgerichts eingesetzt. Unter Instruktion ist die Leitung des Verfahrens zu verstehen mit dem Ziel, das Verfahren bis zur Entscheidungsreife zu führen (Michael Merker, Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [Kommentar zu den §§ 38-72 VRPG], Diss.