70 Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG). - Die Beschwerdelegitimation setzt auch bei Beschwerden nach § 53 VRPG wegen Rechtsverzögerung ein schutzwürdiges eigenes Interesse voraus. - Kein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung einer abgeschlossenen Verfahrensverzögerung, die keine materiellen Konsequenzen in der Sache zur Folge hat. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 31. März 2004 in Sachen U.G.. gegen Finanzdepartement. Aus den Erwägungen