schutzwürdiges Interesse voraussetzt (vgl. Martin Zweifel, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/2b [DBG], Art. 132 N 12; § 38 Abs. 1 VRPG). Dieses liegt auf der Hand, wenn eine tiefere Veranlagung angestrebt wird, nicht aber im umgekehrten Fall. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass ein schutzwürdiges Interesse an einer Höherveranlagung besteht, beispielsweise wenn dies in einer folgenden Steuerperiode zu tieferen Steuern führt oder wenn die Steuerpflichtige dadurch ein Nachsteuer- und Hinterziehungsverfahren vermeiden kann (vgl. ASA 43/1974-75, S. 344 ff.; VGE II/15 vom 4. März 2004 [BE.2002.00294] in Sachen E. AG, S. 6; Ernst Känzig/