§ 92 ZPO). Es ist davon auszugehen, dass er dabei nicht nur die Beweisbarkeit aufgrund der unterschriftlichen Empfangsbestätigung im Auge hatte, sondern auch davon ausging, dass diese qualifizierte Art der postalischen Zustellung zuverlässig und regelmässig funktioniere. Diese Annahme wird durch die Erfahrung bestätigt. Ist die direkte Übergabe nicht möglich, wird eine Abholungseinladung in den Briefkasten oder ins Postfach gelegt - ein Vorgang, bei dem nur geringe Fehlerquellen auszumachen sind (versehentliches Unterlassen, eine Abholungseinladung auszufüllen; Einlage der Abholungseinladung in einen falschen Briefkasten bzw. ein falsches Postfach).