67 Zustellung von Verfügungen und Entscheiden. - Erfolgt die Zustellung einer Verfügung oder eines Entscheids als Gerichtsurkunde oder eingeschriebene Sendung, so reicht die blosse Bestreitung, die Abholungseinladung erhalten zu haben, nicht aus, um den Beweis der gültigen Zustellung zu vereiteln. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 9. Dezember 2004 in Sachen E.F. gegen Steuerrekursgericht. 270 Verwaltungsgericht 2004 Aus den Erwägungen