c) Damit ergibt sich zusammenfassend, dass dem Beschwerdeführer zu Recht der Vorwurf der unzulässigen prozessualen Doppelvertretung gemacht wurde. Redaktionelle Anmerkung Das Bundesgericht, II. Öffentlichrechtliche Abteilung, hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Urteil vom 28. Oktober 2004 abgewiesen (2A.594/2004). 2004 Anwaltsrecht 267 X. Anwaltsrecht