ee) Zusammenfassend steht fest, dass die Beschwerdeführerin per 1. Juni 2003 eine Wohnung zu Fr. 1'360.-- Mietzins mietete, obwohl sie damit rechnen musste, umgehend wieder Sozialhilfe beanspruchen zu müssen, obwohl ihr bekannt war, dass bei der Berech- 256 Verwaltungsgericht 2004