Indessen ist sie seit längerer Zeit arbeitslos (schon beim ersten Gesuch vom Oktober 2002 bezog sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung) und brachte im vorinstanzlichen Verfahren selber vor, sie habe sich zu einer Weiterbildung entschlossen, weil es sehr schwierig sei, ohne Zusatzausbildung eine Anstellung im Verkauf zu finden. Unter diesen Umständen konnte sie nicht im Ernst darauf vertrauen, keine materielle Hilfe zu benötigen, sondern musste vielmehr damit rechnen, umgehend wieder von Sozialhilfe abhängig zu sein. ee)