Recht von allem Anfang an nur Fr. 900.-- Mietkosten anrechnete, weil die Beschwerdeführerin gegen Treu und Glauben handelte, als sie bei ihrer Rückkehr nach A. auf den 1. Juni 2003 eine Wohnung für Fr. 1'360.--/Monat, inkl. Nebenkosten, mietete. bb) Es steht fest, dass die Beschwerdeführerin schon im Oktober 2002 in A. ein Gesuch um materielle Hilfe einreichte und dass damals die Höhe der akzeptablen Mietkosten diskutiert wurde und zu Streit führte... Der Beschwerdeführerin war somit bei ihrer Rückkehr nach A. bekannt, dass die Sozialhilfe die Mietkosten nur bis zu einem Höchstbetrag übernehmen würde.