Vielmehr geht es um die angemessenen Mietkosten für eine Wohnung dieser Grösse. Der Gemeinderat hat dargelegt, dass in A. dauernd ein gewisser Leerwohnungsbestand vorhanden ist, und verfügbare 3- und 4-Zimmer-Wohnungen mit Mietzinsen, inkl. Nebenkosten, zwischen Fr. 800.-- und Fr. 1'000.-- aufgelistet. Diese Ausführungen sind glaubhaft und wurden denn auch gar nicht in Zweifel gezogen. Damit steht fest, dass zumutbare, billigere Wohnungen als die von der Beschwerdeführerin gemietete vorhanden sind.