Auflagen und Weisungen können zur Förderung der richtigen Verwendung der materiellen Hilfe von der Gemeinde unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips auferlegt werden. Der Beschwerdeführer übt mit der Herstellung und dem Vertrieb von Hundenahrung eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit aus. Der Gemeinde und der Vorinstanz ist insoweit zuzustimmen, als 252 Verwaltungsgericht 2004