Die Beschwerdeführerin hat anlässlich der Verhandlung ausgeführt, sie habe schon früher aus dem Isolationszimmer austreten wollen, habe aber keine Gelegenheit gehabt, ihr Begehren anzubringen, da die Oberarztvisite ausgefallen sei. cc) Damit ist erstellt, dass es an einer ordnungsgemässen Zustellung des ZME vom 26. April 2004 fehlt, es liegt ein schwerwiegender Eröffnungsfehler vor. Auch bei diesem Verfahrensfehler kommt erschwerend hinzu, dass auf dem Formular selber tatsachen- 2004 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 247