Die vom Gesetz geforderte mündliche Eröffnung des Entscheids an die Beschwerdeführerin ist erwiesenermassen unterblieben. So hat auch nach dem 26. April 2004 nie ein Gespräch des Leitenden Arztes mit der Beschwerdeführerin über seinen Entscheid, die "Verlängerung der Isolation" vom 26. April 2004 bis zum 15. Mai 2004 anzuordnen, stattgefunden. Eine korrekte schriftliche Eröffnung des Entscheids, bzw. eine tatsächliche Aushändigung des ZME unterblieb ebenfalls.