Bei korrekter Gewährung des rechtlichen Gehörs am 26. April 2004 hätte sich gezeigt, dass die Beschwerdeführerin mit der Zwangsmassnahme der Isolation nicht mehr einverstanden war. Entsprechend hätte das Formular ausgefüllt und der Beschwerdeführerin ausgehändigt werden müssen, sofern der zuständige Arzt die Isolation trotzdem noch für notwendig befunden und angeordnet hätte. Mit grosser Wahrscheinlichkeit hätte die Beschwerdeführerin bei korrekter Vorgehensweise viel früher ein Rechtsmittel ergriffen.