Gemäss ZME vom 26. April 2004 war der einzige Zweck der weiteren Isolation der Schutz und die Lebenserhaltung der Beschwerdeführerin. Ob bei der Beschwerdeführerin aber am 26. April 2004 und damit nach Ablauf der siebentägigen Isolation tatsächlich noch eine akute Suizidgefahr bestand, konnte nur auf Grund einer persönlichen Anhörung festgestellt werden. Wie die Beschwerdeführerin anlässlich der Verhandlung glaubwürdig ausführte, hatte sie seit dem 24. April 2004 keine Suizidgedanken mehr.