3/c/aa-bb). - Eine zum Schutz der betroffenen Person zwangsweise angeordnete Isolation ist nur dann verhältnismässig, wenn sie unter Beachtung der Menschenwürde geeignet ist, den für die betroffene Person erforderlichen Schutz zu bieten (Erw. 4/b/aa-cc). - Isolation einer suizidalen Person nur so lange verhältnismässig als akute Selbstgefährdung besteht (Erw. 4/c/aa). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 11. Mai 2004 in Sachen L.R. gegen den Entscheid der Klinik Königsfelden. Aus den Erwägungen