Werden dagegen die Planien nach den Vorgaben der Vergabestelle erstellt, so ist nach Meinung des Fachrichters höchst fraglich, ob dies nicht eine unrealistisch kurze Bauzeit gewesen wäre. Man hat es daher mit einer ganz erheblichen Änderung des Leistungsinhalts zu tun. Eine derart weitreichende technische Bereinigung eines Angebots übersteigt das noch zulässige Mass klar.